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Saunaanlagen Allgemein - Fragen, Neuigkeiten, Änderungen und Infos zu Saunaanlagen
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tom  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Zitat
11.4.2015 - 18:49 Uhr
1752 Posts
Saunaspezialist Ranking

Kommt wohl auch auf die Art des Gutscheines an.....
Ist es ein WERT - Gutschein über xx,xx EUR dann wird der Wert abgerechnet und bei einer Preiserhöhung des Eintritts entsteht eine Differenz die nachgefordert werden kann.

In der Birkensauna kann man als Gutscheine 11er oder auch 33er Karten kaufen. Das sind immer Tageskarteneintritte. Sie gelten also auch dann noch, wenn sich der Tageskartenpreis zwischenzeitlich erhöht hat, weil es volle Einritte waren die schon abgerechnet sind.

Bei den Gutscheinen in den Saunaführern kann ebenfalls nachgefordert werden, weil dort der WERT bei Abschluss des Buches festgelegt wurde. Erhöht sich der Preis der Anlage stimmt er nicht mehr mit dem aufgedruckten Wert des Gutscheines überein und der Gast wird zur NACH - Kasse gebeten.

Einige Anlagen geben auch GELDWERT Karten mit prozentualen Vorteilen.
Doch auch hier wird dann bei einer Erhöhung des Eintrittspreises, einfach "mehr" abgebucht von der Geldwertkarte....


Jeder Gutschein / Geldwertkarte etc. hat also seine eigenen Regeln was Preiserhöhungen angeht, je nachdem wie es formuliert ist.
Aber wer liest schon was da so alles auf dem Gutschein / Karte steht...


Also steht auf dem Gutschein: EINE TAGESKARTEN EINTRITT oder
steht dort der Wert in EUR für einen Eintritt....

Viel Erfolg.




Liebe Grüsse aus Hagen
-= tom =-
(admin)