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Forum > Rund um das Thema Sauna > SAUNA: Fragen und Antworten zu Saunen Saunaanlagen Wellnessanlagen und Thermen > Wie niedrig darf eine Außensauna sein?
Vorstellung und Fragen zu neuen oder alten Sauna Anlagen in Deutschland Niederlande Schweiz und Österreich
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Es wird moderiert von tom, Hubert.
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martin grieshaber ist offline martin grieshaber  Re: Wie niedrig darf eine Außensauna sein? Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden
26.10.2015 - 17:03 Uhr
12 Posts
Saunaamateur Ranking


Jo, es wird Fotos geben und ich werde keine Löwen wecken!!!

Und die Sauna in den Garten stellen klingt gut, aber mit'm Bademantel durch den Garten, die Terrassentreppe hoch und dann durch's Haus ins kleine Bad im EG ist nicht ganz unsere Vorstellung von Gemütlichkeit
Aber da Du die Verhältnisse nicht kennst liebe @mami und vor Allem meine liebe Frau nicht, kannst Du es nicht besser wissen
Bei uns kann man vom großen OG-Bad direkt auf den großen Balkon raus,
das is echt supi...

Wir haben auch tolle Nachbarn, die ebenfalls alle gerade neu gebaut haben und eingezogen sind.
Dem "Saunanachbar" habe ich bereits eine Genehmigung unterschrieben, nämlich dass er seine rückwärtige Garagentür näher an unser Grundstück legen darf.
Ich will im Gegenzug ein Terrassendach an seine Grundstückgrenze bauen dürfen und evtl. die Sauna oben aufstellen.....wurde beides von ihm schon genehmigt!

Wie vermutet kam die Faßsauna optisch übrigens leider nicht so dolle an bei meiner besseren Hälfte.
Aber ich bleib dran - denn das Preis/Leistungsverhältnis ist echt verträglich!
Schade dass es kein eckiges Fass gibt zumindest nicht in verträglich kleinen Maßen!

Naja, ohne Euch langweilen zu wollen, ich bleib am Ball....

LG Martin



Griller76 ist offline Griller76  Re: Wie niedrig darf eine Außensauna sein? Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden Stamm Sauna
26.10.2015 - 19:38 Uhr
1514 Posts
Saunaspezialist Ranking


Hallo Martin,

mir kam da gerade noch ein entscheidender Gedanke: Was ist, wenn Dein Nachbar mal sein Haus verkauft und der neue Besitzer mit Eurer beider Vereinbarung nicht einverstanden ist, oder nicht darüber aufgeklärt wurde?
Sinnvoll wäre es daher noch einen entsprechenden Passus einzufügen, dass diese beiderseitigen Vereinbarungen auch nach einem Eigentumsübertrag des Hauses inkl. Grundstück bindend für den jeweiligen Nacheigentümer ist.

freundliche Grüße

Alexander
Wer die Sauna liebt, wirds auch in der Hölle schön finden =

martin grieshaber ist offline martin grieshaber  Re: Wie niedrig darf eine Außensauna sein? Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden
27.10.2015 - 8:11 Uhr
12 Posts
Saunaamateur Ranking


Absolut richtig, ich werde es berücksichtigen!
Solange es nicht offiziell genehmigt wird, könnte der nächste Gaggern.
Die Terrasse wird es auf jeden Fall, da will ich kein Heckmeck!
DANKE@Griller76

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