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Saunaanlagen Allgemein - Fragen, Neuigkeiten, Änderungen und Infos zu Saunaanlagen
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finsterbusch  Re: Erhöhung der Mehrwertsteuer Zitat
9.7.2015 - 8:13 Uhr
1380 Posts
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die steuererhöhung hat auch auswirkungen auf die schwimmbäder

..und damit das genau definiert werden kann, wurde in nachtsitzungen und krisenstäben von den beamten im bundesfinanzministerium das problem gelöst!

die lösung: die mehrwertsteuer steht in abhängigkeit von der wasserhöhe!
deutschland ich bin stolz!

Der BFH hat mit Urteil vom 28. August 2014 (a. a. O.) u. a. entschieden, dass der nationale Begriff „Schwimmbad“ richtlinienkonform im Sinne einer Sportanlage auszulegen ist.


Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 01. Oktober 2010 (BStBl I S. 846), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom xx.xxx 2015 IV D XX – S7XXX/XX/10XXX (2015/XXXX), BStBl S. XXX, geändert worden ist, in Abschnitt 12.11 der Absatz 1 wie folgt geändert:



1. Nach Satz 1 werden folgende neue Sätze 2 bis 4 eingefügt:

„2 Ein Schwimmbad im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG muss dazu bestimmt und geeignet sein, eine Gelegenheit zum Schwimmen zu bieten. 3 Dies setzt voraus, dass insbesondere die Wassertiefe und die Größe des Beckens das Schwimmen oder andere sportliche Betätigungen ermöglichen (vgl. BFH-Urteil vom 28.08.2014, V R 24/13, BStBl 2015 II S. 194). 4 Die sportliche Betätigung muss nicht auf einem bestimmten Niveau oder in einer bestimmten Art und Weise, etwa regelmäßig oder organisiert oder im Hinblick auf die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, ausgeübt werden:“


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