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Saunaanlagen Allgemein - Fragen, Neuigkeiten, Änderungen und Infos zu Saunaanlagen
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SaunaWikinger  Re: Bundesweit Saunen geschlossen im November Zitat
17.2.2021 - 8:30 Uhr
903 Posts
Saunaobermeister Ranking

Ich habe mal nachgefragt wann Sauna oder Therme in NRW wieder öffnen werden. beim Land NRW hier ist die Antwort:

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns gewandt haben. Wegen des hohen Anfrageaufkommens ist es uns leider jetzt erst möglich, auf Ihre Anfrage zu reagieren.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat bezüglich der derzeitig geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus eine Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen, schriftliche Anfragen zu senden. Bei der Beantwortung müssen wir uns darauf beschränken, die geltenden Regelungen zu vermitteln und zu erläutern, wie diese im Allgemeinen ausgelegt werden können.

Sämtliche Verordnungen, die aufgrund der Corona-Pandemie durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen worden sind, sind zeitlich befristet. Ob die Befristungen verlängert werden und in welchem Umfang Änderungen in den Verordnungen erfolgen werden, hängt maßgeblich vom weiteren Verlauf des Infektionsgeschehens ab. Da es sich insgesamt um ein dynamisches Geschehen handelt, erfolgen Fristverlängerungen und Änderungen in der Regel kurzfristig. Es ist uns daher leider nicht möglich, Sie über rechtliche Regelungen über die jeweils genannten Fristen hinaus zu informieren / zu beraten.

Bitte berücksichtigen Sie diesen Umstand bei Ihren Planungen. Sie sind aufgefordert, sich im Zweifelsfall über die aktuell geltenden rechtlichen Regelungen auf unserer Internetseite zu informieren.

Eine schrittweise Anpassung muss gut vorbereitet werden und in jedem Einzelfall durch Schutzmaßnahmen so begleitet werden, dass das Entstehen neuer Infektionsketten bestmöglich vermieden wird. Der Maßstab bleibt dabei, dass die Infektionsdynamik so moderat bleiben muss, dass unser Gesundheitswesen jedem Erkrankten die bestmögliche Behandlung ermöglichen kann und die Zahl der schweren und tödlichen Verläufe minimiert wird.



Bitte achten Sie darauf, dass es in Ihrem Kreis oder in Ihrer kreisfreien Stadt abweichende Regelungen geben kann:

Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit über einem Wert von 200 liegt, prüfen die Erforderlichkeit über diese Verordnung hinausgehender zusätzlicher Schutzmaßnahmen und können diese im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales anordnen. Dasselbe gilt, wenn die 7-Tages-Inzidenz unter dem Wert von 200 liegt, aber nach Einschätzung der zuständigen Behörden ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen ein Absinken der 7-Tages-Inzidenz auf einen Wert unter 50 für den Kreis oder die kreisfreie Stadt bis zum 14. Februar 2021 nicht zu erwarten ist.

Auf unserer Sonderseite erhalten Sie Informationen zur aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und den in diesem Zusammenhang getroffenen rechtlichen Regelungen sowie den Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Arbeitswelt und des Alltags. Dort finden Sie auch einen Frage-Antworten-Katalog der Staatskanzlei. Die Adresse: https://www.mags.nrw/coronavirus

Wir hoffen, wir konnten Ihre Frage zumindest grundsätzlich damit beantworten.



Die hier erteilten Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und dienen lediglich als Wegweiser.



Mit freundlichen Grüßen

„Bürgeranfragen-Corona“
im Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Titel: Querstrich

Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf

Bürgertelefon: (0211) 9119 1001
E-Mail: anfragen-corona@mags.nrw.de
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