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Forum > Rund um das Thema Sauna > SAUNA: Kurioses in Sauna Anlagen > Palm Beach: Rausschmiss mit nassen Haaren im Schneesturm bei Minusgraden |
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In diesem Board befinden sich 129 Themen. Die Beiträge bleiben immer erhalten. Es wird moderiert von tom. |
adaran | Palm Beach: Rausschmiss mit nassen Haaren im Schneesturm bei Minusgraden | Zitat |
13.2.2010 - 16:11 Uhr 1 Posts Eintagsfliege | Was wir gestern (Freitag 12. Feb. 2010) im Palm Beach erlebt haben lässt einen die Haare zu berge stehen. Anscheinend setzt man dort Personal ein, das es darauf anlegt, Badegästen gesundheitlich und gesellschaftlich zu schaden. Was soll man davon halten, wenn man aus heiterem Himmel von einem Aufseher grundlos ein Hausverbot erteilt bekommt, weil man angeblich S**x in der Öffentlichkeit hatte. Wir - meine Frau und ich, ein Ehepaar Ende 40 - hatten nichts anderes getan als viele andere Pärchen auch: im Kleopatrabecken (Saunabereich mit Nacktzwang) etwas enger umschlungen gewesen. Angeblich hat der Bademeister alles gesehen, was seiner neurotischen Phantasie entspricht und hat uns sofort - wohlgemerkt ohne jede Vorwarnung des Hauses verwiesen (Zitat: "Ich mache von meinem Hausrecht Gebrauch.") Ein vernünftiges Gespräch war gar nicht möglich, wir wurden aufgefordert, mit nassen Haaren bei Schneesturm und Temperaturen unter Null das Haus sofort zu verlassen. Anschließend hat man uns dann noch eine Polizeistreife hinterhergeschickt, welche uns dann freundlicherweise den Bus verpassen ließ und die Personalien aufnahm. Die Mitarbeiter vom Palm Beach haben Strafanzeige nach §183a (Erregung öffentlichen Ärgernisses) gestellt. Wir nun unsererseits erwägen Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung, übler Nachrede und vorsätzlichen Falschaussagen. Soviel zum Besuch. |
Ex-Mitglied | Palm Beach: Rausschmiss mit nassen Haaren im Schneesturm bei Minusgraden | Zitat |
14.2.2010 - 19:47 Uhr 774 Posts Saunaobermeister | Zitat von adaran:
Hm, Du stellst jetzt keine konkrete Frage in Deinem Posting, aber ich vermute mal, Dich interessieren die rechtlichen Konsequenzen, die Dein angebliches Verhalten haben könnten und ob es sinnvoll ist, eine Gegenanzeige zu stellen. Dann solltest Du diesen Sachverhalt besser in einem Forum schildern, welches sich mit juristischen Fragen beschäftigt, z.B. dieses |
tom | Palm Beach: Rausschmiss mit nassen Haaren im Schneesturm bei Minusgraden | Zitat |
15.2.2010 - 12:52 Uhr 1755 Posts Saunaspezialist | Zitat von adaran:
"Etwas enger umschlungen" ist jetzt sehr dehnbar.... Ich finde das spricht sogra sehr für die Anlage, wenn das Personal grossen Wert drauf legt, die Hausregeln einzuhalten. Jeder Saunagast sollte doch wissen, dass der Austausch von Zärtlichkeiten einfach nicht in eine öffentliche Sauna Anlage gehört. Mit oder ohne Regeln. Damit meine ich kein kleines Küsschen sondern schon eher das von Dir beschriebene eng umschlungene Verhalten was jeden anderen Gast in einer ordentlichen Anlage stören würde. Ich weiss nicht, ob sofort ein Rausschmiss gerechtfertigt war oder nur eine scharfe Ermahnung, aber das Fehlverhalten ging eindeutig von Euch aus. Die Sauna Anlage hat ihre Hausordnung eingehalten und das hätten viele andere (ordentlich geführte Anlagen) auch getan. Liebe Grüsse aus Hagen -= tom =- (admin) |
Ex-Mitglied | Palm Beach: Rausschmiss mit nassen Haaren im Schneesturm bei Minusgraden | Zitat |
15.2.2010 - 15:06 Uhr 774 Posts Saunaobermeister | Zitat von tom:
Dagegen ist ja nichts einzuwenden. Wenn in der Anlage lt. Hausordnung der Austausch von Zärtlichkeiten verboten ist, kann der Bademeister eine Verwarnung aussprechen, oder von seinem Hausrecht gebrauch machen oder sogar ein lebenslanges Hausverbot aussprechen. Soweit, sogut. Hier hat aber der Badenmeister zusätzlich einen Strafantrag wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" gestellt. Das ist eine Straftat, die mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft werden kann. Wenn einer von den beiden "Tätern" im öffentlichen Dienst ist, hat vermutlich heute schon der Dienstherr eine Kopie dieser Anzeige auf dem Schreibtisch. So etwas kann eine Karriere zerstören, selbst wenn das Verfahren später eingestellt wird. Etwas Dreck bleibt immer hängen. Und Nein, "das bloße enge Umarmen" ist noch keine "öffentliche sexuelle Handlung" im Sinne des § 183a StGB. Wenn die Darstellung des "Adaran" stimmt, dann hat der Bademeister m.E. klar überreagiert. Nicht wegen des rauswurfs, sondern wegen der Strafanzeige. |
tom | Re: Palm Beach: Rausschmiss mit nassen Haaren im Schneesturm bei Minusgraden | Zitat |
15.2.2010 - 22:38 Uhr 1755 Posts Saunaspezialist | Zitat von Andreas:
Stimmt alles was Du schreibst, aber weder Du noch ich, noch die anderen Leser wissen, was dort wirklich vorgefallen ist. Bei einer Anzeige bleibt die Beweislast beim anzeigenden.... Und ich wiederhole mich auch noch einmal: Wenn ich mit meiner Frau in eine Sauna Anlage gehe, ersparen wir uns öffentlichen Zärtlichkeitenaustausch. Es würde niemals zu so einer Ermahnung / Rausschmiss kommen. Liebe Grüsse aus Hagen -= tom =- (admin) |
Ex-Mitglied | Re: Palm Beach: Rausschmiss mit nassen Haaren im Schneesturm bei Minusgraden | Zitat |
16.2.2010 - 14:34 Uhr 774 Posts Saunaobermeister | Zitat von tom:
Eben. Daher wäre es interessant, wenn Adaran in einigen Monaten mal schreibt, wie die Sache denn ausgegangen ist: Einstellung nach 170 II StPO oder nach 153a oder 153 StPO oder ob es wirklich zu einem Verfahren gekommen ist. Andreas |