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bully | Re: Kontrolle der Saunagäste in der Sauna? | Zitat |
10.3.2010 - 21:02 Uhr 517 Posts Saunameister | Hallo Andreas, gemäß dem BGB muss der Badleiter der Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Demnach müssen Kontrollgänge in jeder Saunakabine gemacht werden. Soll heissen: Die Kontrollgänge müssen in einem zeitlichen Abstand gemacht werden, so das kein körperlicher Schaden bei einem Gast entstehen kann. Empfehlungen schreiben einen Zeitabstand von 30 Minuten vor. Verstösst man dagegen ist man im Extremfall haftbar....... In unserer Anlage müssen die Saunameister sogar die Kontrollgänge gegenzeichnen. Audiatur et altera pars |