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saunagarten  1. BImSchV - DIN EN 15821 Holzbefeuerte Saunaöfen Zitat
9.1.2015 - 14:18 Uhr
83 Posts
Saunaobensitzer Ranking

Hi Andre,
die Weigerung deines Schornsteinfegers einen Holzofen nicht zu genehmigen ließ mir keine Ruhe, so dass ich nochmal quer gelesen habe.

Seit dem 22.03.2010 ist die 1. BImSchV in Kraft. Sie regelt insbesondere den zulässigen Schadstoffausstoß für Öl- und Gasheizungen und in § 4 jene für "Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe", für uns interessant sind die in §4(3) genannten "Einzelraumfeuerungsanlagen". Welche das sind, ergibt sich aus
Anlage 4 zur 1. BImSchV. In dieser werden die Emissionsgrenzwerte verschiedener Feuerstättenarten aufgeführt. Da ist z.B. von verschiedenen Raumheizern die Rede, von Kachelöfen, Pelletöfen oder Heizungsherde (z.B. Pizza - oder Fladenbrotöfen).
Ein Raumheizer mit Füllfeuerung z.B. musste nach der 1. Stufe der BImSchV , weniger als 2,5 Gramm CO/m3 ausstoßen, nach der 2. Stufe nunmehr höchstens 1,25 Gramm. Ab dem 01.01.2015 ist die 2. Stufe der 1. BImSchV relevant, also alles was ab jetzt errichtet wird muss diese verschärften Abgaswerte einhalten.

Mein in 2014 vom Schornsteinfeger abgenommener Harvia M 3 jedoch bläst laut Typenschild "satte" 8142mg CO/ m3 alias 8,142 Gramm CO in die Luft und übersteigt damit sämtliche Grenzwerte der 1. BImSchV auch der Stufe 1 um ein Mehrfaches !

Hätte dieser Ofen gar nicht abgenommen werden dürfen ? Doch !!

In der Tabelle der Anlage 4 ist ein holzbefeuerter Saunofen nicht aufgeführt.
Vermutlich hat der Gesetzgeber dies schlichtweg übersehen, da sich die Anzahl solcher Öfen in Deutschland vermutlich auf einem überschaubaren Niveau
bewegt.
Dein Schornsteinfeger ist jetzt vermutlich der Meinung, dass ein holzbefeuerter Saunaofen eine "Sonstige Einzelraumfeuerungsanlagen zum Beheizen" ist, wie sie in der Anlage 4 in dem Absatz nach der tabellarischen Auflistung der versch. Feuerstätten , genannt wird.
Dem ist aber nicht so, da ein holzbefeuerter Saunaofen nicht dem Beheizen eines Raumes dient im Sinne einer Heizung, sondern dem Aufheizen zum Saunieren.
Diese Regelungslücke wurde erkannt und führte Anfang 2011 zur "DIN EN 15821"- Norm, die ausschließlich die Anforderungen an holzbefeuerte Saunaöfen regelt.
Im Gegensatz zur BImSchV ist diese DIN- Norm keine Schadstoffbegrenzungsvorschrift , sondern eine reine Produktnorm.
D.h. Produkte wie der Harvia M 3 werden vor Inverkehrbringen geprüft und zertifiziert, wenn sie die Anforderungen an die DIN EN 15821 erfüllen.

So schreibt die Norm fest, dass der Schadstoffausstoß eines holzbefeuerten Saunaofens weniger als 12500mg C0/ m3 betragen muss.
Dies wird durch die "CE"- Kennzeichnung deutlich gemacht, die jeder neu in Betrieb genommene Saunaholzofen ab 2012 tragen muss.

Dein Schornsteinfeger kommt daher nicht umhin, deinen Ofen abzunehmen.

Ich hoffe ich hab's halbwegs verständlich ausgedrückt und wünsche jetzt allen interessierten Holzofenfans viel Erfolg bei der Abnahme.

Viele Grüsse aus der Tonne
Jörg