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hemmerling | Re: Steuerung durch Überspannung zerschossen? | Zitat |
21.9.2022 - 7:37 Uhr 1096 Posts Saunavielwisser | Zitat von Betzy:
Der Titel ElektroINGENIEUR ist definitiv "geschützt", also Bachelor/Master/Diplom Abschluss an einer FH oder Uni ist notwendig. Richtig ist, dass der TITEL im Abschlusszeugnis bei Bachelor/Master nicht erwähnt wird , ich als Diplom-FH Absolvent bei mir stehts natürlich noch drin. das Problem wird sein, es ist vermutlich - wie ich auch - ein "Hochschulabsolvent OHNE LEHRE", und im Studium gibts zwar Praktika und Labore, aber... das ist kein Ersatz für 3jährige Ausbildung. Sprich Anlagen-Inbetriebnahme ist nichts was nach einem hochtheoretischen Elektrotechnik-Studium gekonnt ist. - Wie schon erwähnt, nur ein Elektriker eines zugelassenen Meisterbetriebs darf bei Fremden ( Privatpersonen ) elektrische Anlagen in Betrieb nehmen, das Elektrotechnik-Studium oder "arbeitslos sein als Elektriker und ohne Gewerbeschein eine gewerbliche Tätigkeit - als Freundschaftsdienst - mal für 1h ausüben wollen", das qualifiziert NICHT. In einem größeren Betrieb dürfen Elektriker natürlich schon hausinterne Anlagen montieren ( denn der Betrieb hat einen Elektrotechnik-Meister eingestellt, das allein reicht aus ), und ungelernte Produktionshelfer sogar die Platinen bestücken... Aus Bielefeld/NRW. Hallenbad- und Freibadbesuch, Saunieren, zumindest teilweise Anfahrt mit dem Fahrrad - am besten alles zusammen, als Tagesurlaub |