Willkommen auf dem Saunaportal SAUNAFANS.de
Forum > Rund um das Thema Sauna > SAUNA: Die eigene zu Hause - Hilfe und Tipps > Sauna auf Anhänger Dokumentation und Baufortschritt
Rund um die eigene Sauna zu Hause. Selbstbau - Angebote - Hilfe
In diesem Board befinden sich 963 Themen.
Die Beiträge bleiben immer erhalten.
Es wird moderiert von tom.


hemmerling  Re: Sauna auf Anhänger Dokumentation und Baufortschritt Zitat
27.11.2022 - 21:44 Uhr
1080 Posts
Saunavielwisser Ranking

Jetzt bin ich drauf gekommen,
was der Unterschied ist
1. ob Du eine Sauna auf einem landwirtschaftlichen Anhänger von A nach B fahren lässt, die wirklich nur "obendrauf" auf der Ladefläche liegt
2. ob Du den landwirtschaftlichen Anhänger zu einem Sauna-Anhänger umbaust.

In einem Online-Artikel heisst es
Zitat:
Sofern der Anhänger an einen landwirtschaftlichen Betrieb verkauft wird (und das Zugfahrzeug ein grünes Kennzeichen trägt), könnte man sich zumindest bei diesem speziellen Anhänger die vorgeschriebene Betriebserlaubnis sparen weil er laut Typschild im Jahr 1961 zusammengebaut wurde. Warum das so wichtig ist? Dafür müssen wir eine kleine Zeitreise durch die Irrungen und Wirrungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) machen. In einer älteren Fassung steht unter §18: (2) "Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind [...] a) Anhänger in land oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für lof Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h hinter Zugmaschinen

Solange das Baudatum vor dem Stichtag liegt darf im lof Betrieb weiterhin mit Anhängern ohne Zulassung und Betriebserlaubnis gefahren werden. Für jeden anderen Nutzungszweck muss eine ordentliche Zulassung und BE erlangt werden. Dafür muss beim TÜV bzw Dekra ein Gutachten nach §21 zur Erlangung einer BE gemacht werden.


a)
Du bist der Besitzer des Anhängers, nicht der Landwirt der mit seinem Traktor Deinen Anhänger bewegt.
Die ganze Zulassungsfreiheit gilt nur für landwirtschaftliche Betriebe.
Einfache Lösung: 2 zeitlich datiere Kaufverträge. Für die Fahrt hat der Landwirt den Anhänger von Dir gekauft, direkt nach Ankunft verkauft er an Dich zurück zum gleichen Preis.

Das hilft Dir aber nichts weil:

b)
Ein landwirtschaftlicher Anhänger der zu einer Sauna auf Rädern umgebaut wird, also nicht einfache entfernbare Sauna auf ihm transport wird....
ist kein landwirtschaftlicher Anhänger mehr.
Er ist zulassungspflichtig.
Überleg Dir, Du würdest aus dem landwirtschaftlichen Anhänger einen "Bauwagen" fürs Baugewerbe machen, durch einen entsprechenden Aufbau. Oder einen "Wohnwagen" , also mit Betten drin.
Dann ist es ebenfalls kein landwirtschaftlicher Anhänger mehr...
weil keine möglich landwirtschaftliche Nutzung mehr möglich.

Mach lieber auf der Pritsche eine leicht entfernbare Sauna, die theoretisch auch auf dem Gelände ohne den Anhänger ( auf einem Stein/Betonfundament ) abgestellt werden kann und dort auch so funktionieren würde ( also alle Anschlüsse gehen nicht "nach unten" wo beim Anhänger ja noch viel Platz ist.

Dass Du gar keinen Kran mietest, um die Sauna vom Anhänger zu hieven, interessiert dann ja nicht mehr

--

Natürlich gibts für alles eine legale Lösung.
1. Du restaurierst den Anhänger, so dass er fahrbereit ist inklusive Rostanstrich ( die Anhänger-Verlängerung macht mir bange, hast Du überhaupt aktuelle Schweiss-Zertifikate? In der Elektro/IT-Branche führen wesentliche Modifikationen zum Zwang zur Neuzulassung... und keiner kann einen PKW zersägen und eine Stretch-Limousine draus machen, ohne Konsequenzen ), aber baust ihn nicht zum Sauna-Anhänger rum.
2. Du verkaufst den Anhänger, der immer noch landwirtschaftlich nutzbar ist, nach der Restauration nur für die Fahrt an Deinen Treckerfahrer, nachher gehört er wieder Dir.
Eine eigentlich notwendige Holzpritsche musst Du nicht anbringen, das "könnte" der landwirtschaftliche Treckerfahrer ja im Rahmen einer Restaurierung später noch tun. Es reicht also der Ist-Zustand des Rahmens.
3. Erst am neuen Standort modifizierst Du den Anhänger zum Sauna-Anhänger.
Er darf dann nur nie wieder vom Gelände
Aus Bielefeld/NRW. Hallenbad- und Freibadbesuch, Saunieren, zumindest teilweise Anfahrt mit dem Fahrrad - am besten alles zusammen, als Tagesurlaub