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Dodie99 | Re: Fragen zur Fasssauna | Zitat |
19.11.2022 - 14:48 Uhr 269 Posts Lord Sauna | Bei einer Holzofensauna brauchst du 2 Genehmigungen: vom Schornsteinfeger und vom Bauamt Der Schorni fällt bei Elektro weg. Soll die Sauna z. B. auf einem Grundstück errichtet werden, das kein Bau- sondern Gartenland ist, wird die Genehmigung versagt, da dort keine Aufenthaltsräume, und als solche sind Saunen definiert, zugelassen sind.Kommt schon mal vor das ein Grundstück aus mehreren Flurstücken besteht, wo dies der Fall ist. Zu finden in der Landesbauordnung und daher in den einzelnen Bundesländern nicht einheitlich. Auch wenn die Abstandsflächen nicht eingehalten werden können oder das Grundstück bereits überbaut ist, gibt es keine Genehmigung. Abgesehen davon werden für den Antrag diverse Unterlagen benötigt wie Lageplan, Bauzeichnung und Statik. Insbesondere letzteres liegt im Vorfeld nicht unbedingt für den Käufer zugänglich vor. Wohl dem, der in einem Bundesland wohnt, wo das alles nicht gebraucht wird. Allseits ein schönes Wochenende et kütt wie et kütt un et hätt noch immer jot jejange |