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Dodie99  Re: Sauna und PV-Anlage - Steigerung des Eigenverbrauchs Zitat
6.10.2023 - 0:04 Uhr
270 Posts
Lord Sauna Ranking

Was für ein Trauerspiel.

Ob jemand Ingenieur, Meister oder Heimwerker ist, spielt für mich keine Rolle, meine Beurteilung erfolgt rein nach der Qualität und der zu erkennenden Fachkunde der hier im Forum getätigten Aussagen. Wenn Hemmerling es nicht immer mal wieder anführen würde, wüste ich es noch nicht einmal, denn es interessiert mich bei Ihm genau so wenig, wie bei allen anderen hier im Forum.

Bereits im Eingangspost stand, fett hervorgehoben, das die Gewährleistung und Haftung bei der Fachkraft liegt, die die Anlage anschliesst. Es liegt somit keinerlei Widerspruch zu allen später getätigten Aussagen vor, die alle zum gleichen Endergebnis kommen. Im Grunde verschwendete Zeit.

Auch die angeführte Maschinenrichtlinie kommt zu keinem anderen Ergebnis, findet jedoch bei einer Sauna keine Anwendung. Eine Sauna ist halt keine Maschine. In einer Fabrik befinden wir uns schon mal gar nicht.

Vielmehr gilt hier:
Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz 1 (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV)

Wer den Einführungspost richtig gelesen und verstanden hat, weiß, das die Saunasteuerung Original und unverändert in Betrieb ist. Für den Anschluß gibt der Hersteller folgendes an:

Zitat aus der BDA des Herstellers

2.1. Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die Saunasteuerung A2-15 dient zum Steuern und Regeln von
Saunaöfen im privaten Bereich gemäß den technischen Daten.
Sie darf nur zum Steuern und Regeln von 3 Heizkreisen mit einer
Heizleistung von max. 5 kW pro Heizkreis eingesetzt werden.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungs-
gemäß.

Zitat Ende

Nichts anderes macht sie, ob mit oder ohne Umschaltung. Es gibt kein Verbot, das die Heizleistung im Betrieb nicht verändert werden darf.

Während hier im Forum immer wieder darauf hin gewiesen wird, das Steuerung und Ofen getrennt zu betrachten sind und auch einzeln ersetzt werden können, stellt dies hier in diesem Fall auf einmal in der Gesamtheit ein eigenes Elektrogerät dar. Was soll denn nun gelten, oder messen wir mit zweierlei Maß?

Die Aussage „Kleinsteuerungen haben in Privathaushalten nichts zu suchen.“ wird den Hersteller sicher überraschen, denn der schreibt auf seinen Webseiten:
Zitat
-LOGO! Steuert unterschiedliche Applikationen in Wohngebäuden
-Überwachung und Steuerung der gesamten Haustechnik des Eigenheims
-Netzwerkanbindung über Ethernet und Einbindung ins WLAN für bequeme Steuerung über Mobilgeräte

Weiter heißt es z.B. :
LOGO! eröffnet vielfältige Steuerungsmöglichkeiten für Gebäudefunktionen. Das macht sie zur perfekten Wahl für die schnelle, unkomplizierte und platzsparende Umsetzung individueller Gebäudeautomatisierungsprojekte. Ob Heizung, Klimatisierung, Beleuchtung, Bewässerung, Zugangskontrolle, Sicherheit und Alarmierung, Anwesenheitserkennung und -simulation oder komfortable Steuerung von Sauna oder Pool: LOGO! eröffnet erstaunlich vielfältige und überraschend einfache Steuerungsmöglichkeiten für Gebäudefunktionen.
Zitat Ende

Da vertraue ich doch lieber einmal dem Namhaften Hersteller, als einem Forenmitglied.

Belässt man den Ofen original und schaltet lediglich die Heizstäbe einzeln ab und zu, indem man die von der Steuerung kommende Leitung zunächst in einen E-Kasten führt, dort geeignete Schalter, manuell oder automatisiert, in die Aussenleiter zwischenschaltet, und dann mit der Leitung weiter zum Ofen läuft, dann bleibt auch dessen C E Zeichen erhalten. Wenn jemand eine VDE Norm kennt, die gegen diese Vorgehensweise spricht, so mag er diese gerne detailliert nennen, bzw. zitieren.

Bei der Modifizierung des Ofenanschlusses kommt dann tatsächlich der Moment, wo es mit dem C E Zeichen eng wird. Zunächst sollte man wissen, wofür dieses Zeichen überhaupt steht:

Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.

Da der Ofen bereits in Betrieb ist , erfolgt keine Einfuhr und keine In Verkehr Bringung, es dürfte daher folgendes entscheidend sein:

Zitat
Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz 1 (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV)
§ 13 Einführer oder Händler als Hersteller

Auf einen Einführer oder einen Händler sind die §§ 7 und 8 entsprechend anzuwenden, wenn er

2. Ein auf dem Markt befindliches elektrisches Betriebsmittel so verändert, dass die Konformität mit den Anforderungen dieser Verordnung beeinträchtigt werden kann.
Zitat Ende

Es liegt also in der Verantwortung des Ausführenden ob er der Meinung ist, das die Anforderungen durch seine Änderung beeinträchtigt werden oder nicht. Wenn ja, müßte er eine neue eigene Komformitätserklärung erstellen. Wenn nein, sollte er dies begründen können. So etwas gehört meiner Meinung nach allerdings ins Jura Forum.


Tauscht man die Leitung zum Ofen aus, so ist zunächst sicher zu stellen, das die Leitungseinführung und die Zugentlastung zu der dickeren Leitung passen und ihre Aufgabe erfüllen, was der Fall ist.
Der Anschlusskasten ist im Grunde vergleichbar mit einer Abzweigdose. Es ist eine Klemmleiste, in diesem Fall eine normale 5 polige Lüsterklemme montiert. Auf die eine Seite wird die Ofenzuleitung geklemmt, auf der anderen sind die Heizstäbe angeschlossen und die Sternbrücke ist gesteckt.
Die Klemme tauscht man gegen eine 7 polige gleicher Bauart aus und klemmt die Enden der Heizstäbe, die vorher im Stern gebrückt waren jeweils auf eine eigene Klemme.

In wie weit dadurch Beeinträchtigungen stattfinden, die den Anforderungen des C E Zeichens widersprechen, darf und muß jeder selber entscheiden / verantworten.
Spätestens wenn mal eine Klemme ab schmorrt, wird die zur Reparatur gerufene Fachkraft wahrscheinlich eine Klemme benutzen, die zur Hand und geeignet, aber nicht original ist, um dem Kundenwunsch einer schnellen und preiswerten Reparatur zu erfüllen. Selbstverständlich mit Haftung und Garantie.


Man kann die Schalter in der Ofenzuleitung ebenfalls dazu benutzen, um den Ofen bei geöffneter Tür oder abgelegten Gegenständen auf dem Ofen zu blockieren, wozu ein Türkontaktschalter oder eine Überwachungseinrichtung über dem Ofen zusätzlich benötigt wird. Bei manchen Steuerungen sind derartige Schaltungen bereits vorgerichtet, so das man diese benutzen kann. Auch die Koppelung mit einer Einbruchmeldeanlage, die bei Scharfschaltung den Ofen zur Sicherheit wegen Abwesenheit der Bewohner blockiert wäre eine mögliche Anwendung. Die Normengerechte Realisierung ist Aufgabe einer Fachkraft und für diese auch kein unüberwindbares Hindernis.


Es wäre wünschenswert, wenn Einträge auf fundiertes Wissen basieren würden anstatt das irgendwelche eigenen Meinungen und Ansichten als Fakten dargestellt werden, die z. T. wie hier bei der LOGO einfach zu widerlegen sind. Das ist einfach nur anstrengend und nervig.

Nochmals zur Erinnerung, das Thema lautet: Sauna und PV Anlage - Steigerung des Eigenverbrauchs

Vielleicht hat ja jemand einen anderen Weg vor zu schlagen?

et kütt wie et kütt un et hätt noch immer jot jejange