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hemmerling  Re: Sauna für die Terasse Zitat
6.2.2025 - 19:16 Uhr
1408 Posts
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unser fragesteller wohnt in
78462 Konstanz
Baden-Württemberg

ich kann keine internet quelle finden, dass eine sauna mit oder ohne vorraum allgemein bzw. in BW anders behandelt wird.
bitte mal Quellenangabe, und in welchen bundesländern ein vorraum problematisch ist und in welchen nicht

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/MVI/Dokumente/Landesbauordnung.pdf

https://wellnessfuerdraussen.de/blogs/wellnesswissen/fasssauna-genehmigung

Zitat:
Komplizierter wird es bei einer Gartensauna, die die Form eines normalen Raums hat, wie zum Beispiel eines Gartenhauses.

Denn die Landesbauordnung definiert ja: verfahrensfrei sind „Gebäude ohne Aufenthaltsräume“.

Wenn es darum geht, ob ein Gartenhaus als Aufenthaltsraum genutzt werden kann, sind die Bestimmungen der Bauämter entscheidend.

Die Frage, ob der Innenbereich eines Gartenhauses als Aufenthaltsraum gilt, hängt von der Aufenthaltsqualität des Gebäudes ab. Die Beurteilung der Aufenthaltsqualität variiert jedoch von Bauamt zu Bauamt.


Macht ausschliesslich der Vorraum das Sauna-Gartenhaus zu einem "Gebäude mit Aufenthaltsraum"?

Aus Bielefeld/NRW. Hallenbad- und Freibadbesuch, Saunieren, zumindest teilweise Anfahrt mit dem Fahrrad - am besten alles zusammen, als Tagesurlaub