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SaunaWikinger  Re: Aufgüsse und Wedeln während Corona Zitat
13.7.2020 - 15:25 Uhr
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Saunaobermeister Ranking

Das sind die neuen Corona Vorschriften von der Homepage Saunabund für NRW:

Nordrhein-Westfalen
Detaillierte Hygiene- und Infektionsschutzstandards

Es gibt eine weitere Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen. Sie gilt vom 7. Juli bis einschließlich 15. Juli. Seit dem 15. Juni können Sauna- und Wellnessbetriebe wieder öffnen, wenn, wie in § 10 Freizeiteinrichtungen unter (3) zu lesen ist, „beim Betrieb von Schwimmbädern, Saunen und vergleichbaren Wellnesseinrichtungen die in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards beachtet werden“.

In der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ heißt es unter Ziffer 8:

4. Gäste müssen sich nach Betreten der Einrichtung die Hände waschen oder desinfizieren (Bereitstellung Desinfektionsmittel mind. „begrenzt viruzid“). Die nach § 2 Absatz 3 der CoronaSchVO zu beachtende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt nicht, soweit das mit der Art der Nutzung nicht vereinbar ist.
5. Der Zutritt zur Einrichtung ist so zu regeln, dass nicht mehr Kundinnen und Kunden in die Einrichtung gelangen als Plätze und Anlagen unter Wahrung der allgemeinen Abstandsregeln nutzbar sind. Ersatzweise ist als Maßstab pro 7 qm Fläche nicht mehr als 1 Gast zuzulassen.
7. Bei Einrichtungen in geschlossenen Räumen ist eine gute Durchlüftung sicherzustellen.
8. Saunen müssen mit einer Temperatur von mindestens 80 Grad betrieben werden; Dampfbäder sind bis auf Weiteres nicht zulässig.
9. Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Einrichtung bzw. der Geschäftsräume sind - unter Einholen des Einverständ-nisses…zu erheben.
10. Einzelumkleiden sind bevorzugt zu nutzen. Sammelumkleiden sind unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 m zulässig. Die Nutzung von Duschen ist unter Einhaltung des Mindestabstands möglich.

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