Willkommen auf dem Saunaportal SAUNAFANS.de
Forum > Rund um das Thema Sauna > SAUNA: Aufguss - Aufgusszeremonien - Aufgussmittel - Aufgussvarianten > Aufgussrichtlinien dt. Saunabund
Alles über den Aufguss in der Sauna - Aufgusszeremonien - Aufgussvarianten - Aufgussmittel - und mehr.
In diesem Board befinden sich 41 Themen.
Die Beiträge bleiben immer erhalten.
Es wird moderiert von tom.


sachsenloewe  Re: Aufgussrichtlinien dt. Saunabund Zitat
30.12.2010 - 15:54 Uhr
108 Posts
Dr.Sauna Ranking

Wenn man bedebkt, dass es für alles Richtlinien gibt, z.B. die EU-Richtliniene für die Krümmung einer Salatgruke, wie eine Pizza Napoletana schmecken soll, wie das Seilbahngestz für alle Bundesländer aussehen soll, obwohl viele Bundesländer keine Seilbahn haben, oder gar die Beschaffenheit eines ganz normalen Traktorsitzes. Da füllen zig Seiten sehr viele dicke Ordner mit ziemlich sinnlosen und idiotischen Verordnungen.
Und nu solls auch noch eine Aufgussverordnung geben?
Wie sieht so ein (in meinen Augen immer noch) großer Schwachsinn aus?
Muss der Bademeister nach einer vorgeschriebener Kleiderordnung mit einer nach EU-Richtlinien festgelegter Aufgusskelle aus einem nach einen ausgeklügelten Aufgussbehälter, der ein ganz bestimmtes Format und Material, das nicht in geringster Form abweichen darf, aufgießen.
Muss die Haltung der Aufgusskelle in einem bestimmten errechnteten Winkel in den Ausfgussbehälter eintauchen und die beinhaltete Menge Flüssigkeit die dann in dieser Aufgusskelle aufgefangen wird, darf den Eichstrich nicht übertreten?
Wird die Fließgeschwindigkeit der Flüssigkeit auf die heissen Steine auch vorgeschrieben, damit die Badegäste, die namentlich nach dem Alphabet und der Größe nach auf den Bänken sitzen dürfen, sich nur in einer vorgegebenen Lautstärke stöhnen?
Müssen die austretenden Schweisstropfen vom Bademeister mittels einer vorgegebenen Tabelle genau erfasst und ausgewertet werden?

Falls solche Aufgussregeln oder auch Richtlinien einmal gesetzlich verankert werden und ich nur noch mit Taschenrechner und Formelsammlung in einen Aufguss gehen kann, werd ich mich vom Saunieren verabschieden. Denn für mich bedeutet Sauna immer noch Spaß, aber bestimmt kein Regelwerk, wie ich nach einer bestimmten Richtlinie schwitzen soll.

Nur frag ich mich wieso man für so etwas auch noch Kohle zahlen muss.
Man sollte eher Schmerzensgeld für so etwas bekommen, wenn man liest, dass es überhaupt Richtlinien für einen Aufguss gibt.