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Ex-Mitglied  Re: Aufgussrichtlinien dt. Saunabund Zitat
8.1.2011 - 21:03 Uhr
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Zitat von bully:
Wie schon gesagt wurde, arbeiten fast alle Bäder mit Aushilfen. Diese sind zwar vielleicht noch motiviert, nur von den wesentlichen Grundlagen haben die keine Ahnung. Sie sind halt einfach billiger und haben keine gewerkschaftlichen Rechte ( Kündigungsschutz, Krankengeld usw. ).


Das hat jetzt zwar mit dem Thema Aufgussrichtlinien nichts mehr zu tun, aber da hier evtl. einige dieser Aushilfen mitlesen, möchte ich das richtigstellen:

Auch Aushilfen haben in Deutschland grundsätzlich ein Recht auf Kündigungsschutz (je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit), Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlte Feiertage, Erholungsurlaub und stehen bei Arbeitsunfällen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Dass diese Rechte aus Unkenntnis oder Angst vor Kündigung oft nicht wahrgenommen werden, steht auf einen anderen Blatt.