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Ex-Mitglied | Re: Aufgussrichtlinien dt. Saunabund | Zitat |
8.1.2011 - 21:03 Uhr 774 Posts Saunaobermeister | Zitat von bully:
Das hat jetzt zwar mit dem Thema Aufgussrichtlinien nichts mehr zu tun, aber da hier evtl. einige dieser Aushilfen mitlesen, möchte ich das richtigstellen: Auch Aushilfen haben in Deutschland grundsätzlich ein Recht auf Kündigungsschutz (je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit), Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlte Feiertage, Erholungsurlaub und stehen bei Arbeitsunfällen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dass diese Rechte aus Unkenntnis oder Angst vor Kündigung oft nicht wahrgenommen werden, steht auf einen anderen Blatt. |