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Ex-Mitglied | Re: Aufgussrichtlinien dt. Saunabund | Zitat |
23.2.2012 - 17:19 Uhr 774 Posts Saunaobermeister | Zitat von Wolfgang:
Ob Du es glaubst oder nicht, aber ich auch. Und zwar an einem Abend! Das hat mir durchaus zu denken gegeben. Aber andererseits nur wegen dieser Leute, die sich halt selber überschätzen nur noch Blümchen-Aufguß halte ich auch nicht für richtig. Die einzige Lösungsmöglichkeit, die mir hierzu einfällt, ist, noch deutlicher vor dem Aufguss entsprechend auf den Charakter des Aufgusses hinzuweisen. Also vielleicht schon 15 Minuten vor dem Aufguss ein großes rotes Schild an die Tür, dass jetzt ein sehr heißer Aufguss folgt, der nichts für Personen mit Kreislaufproblemen etc. ist. Und, da solche Hinweise ja oft nur das Gegenteil bewirken, vielleicht als Alternative gleichzeitig ein besonderer normaler Aufguss, z.B. Honigaufguss, so dass der Gruppendruck wegfällt. Aber alles in allem sehe ich eher schwarz für solche heißen Aufgüsse. Es braucht nur mal jemand in Ohnmacht fallen und anschließend die Sauna verklagen. Dann sagt der Richter nur, dass der Aufguss nicht nach den Saunarichtlinien durchgeführt wurde und das wars dann... Künftig wird sich so eine veruteilte Saunaanlage sehr überlegen, nochmal solche Aufgüsse anzubieten. |