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Ex-Mitglied  Re: Sauna und Bekleidung Zitat
9.1.2012 - 18:31 Uhr
774 Posts
Saunaobermeister Ranking

Zitat von Hubert:
Das wusste ich nicht. Ist das in allen Bundesländern so?


Ne, diese Verordnung gilt nur in Bayern. Ist aber gut möglich, dass auch in anderen Bundesländern eine entsprechende Verordnung existiert. Ansonsten muß halt der § 118 OWiG herhalten, der bundesweit gilt:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

Wobei es aber natürlich für die Polizei bzw. das Ordnungsamt zunehmend schwieriger wird, nachzuweisen, dass das "oben ohne" einer Frau die Allgemeinheit belästigt etc.