21.4.2026 - 21:12 Uhr
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Lord Sauna
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Zitat von hemmerling:
b)Die Schwellgrenze liegt über den 9 KW, da bei noch viel größerer Leistung eine behördliche Anmeldepflicht besteht. Bei 9KW noch nicht.
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Zitat von hemmerling:
Zitat von Dodie99:
Ist das in Österreich so? Welche Behörde ist das denn, wo man dann anmelden muß?
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Wenn in AT andere Regeln gelten, muss das der ATler selber herausfinden.
Ich hatte Standort AT übersehen.
Ist in Österreich nichts gegegelt? Kulturunterschiede?
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Es gibt in Deutschland keine behördliche Anmeldepflicht für Leistungen grösser 9KW.
Nenne uns bitte die angebliche Behörde und eine nachprüfbare Quelle für diese in meinen Augen falsche Behauptung. et kütt wie et kütt un et hätt noch immer jot jejange
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