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Forum > Rund um das Thema Sauna > SAUNA: Allgemeine Infos und Neuigkeiten über alle Saunaanlagen > Steuererhöhung in Saunaanlagen
Saunaanlagen Allgemein - Fragen, Neuigkeiten, Änderungen und Infos zu Saunaanlagen
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Es wird moderiert von tom, Hubert.
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Ex-Mitglied ist offline Ex-Mitglied  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden
6.12.2014 - 20:30 Uhr
14 Posts
Saunaamateur Ranking


Im letzten Artikel steht doch wirklich, dass die Schwabenquellen 4,50 Euro! mehr verlangen werden. Das ist wirklich eine Ansage! Sehr schade. Der Preis war ja schon immer recht hoch, aber gerade noch so zu akzeptieren. Aber wenn es so zu verstehen sein soll, dass nun 4,50 Euro mehr für jeden Tarif zu zahlen sind, sind das ja wirklich keine guten Aussichten.

Ex-Mitglied ist offline Ex-Mitglied  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden
5.1.2015 - 13:30 Uhr
40 Posts
Saunauntensitzer Ranking


Im aktuellen Preiswettbewerb "Wer bietet mehr" werfe ich das Monte Mare Tegernsee in den Ring. Dort hat sich der Tageseintritt WE von 30€ auf 39€(!) (30%) erhöht.

Ex-Mitglied ist offline Ex-Mitglied  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden
5.1.2015 - 18:39 Uhr
1389 Posts
Saunavielwisser Ranking


Hallo Tramubus,

da hat sich ja die Preiserhöhung richtig gelohnt.
Interessant wäre, ob nun auch 30 % Besucher weniger dort hin gehen, damit sich das für den Betreiber richtig lohnt

Grüße

Heike ist offline Heike  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden Stamm Sauna
11.4.2015 - 9:02 Uhr
1014 Posts
Saunavielwisserin Ranking




in meiner Stammsauna sind sie jetzt auf die glorreiche Idee gekommen, bei bereits gekauften 10er, 50er u. 100er-Karten ab Juli die 12% mehr nachzuverlangen.

Dies ist in meinen Augen unseriös, da die Steuer bereits bei Kauf der jeweiligen Karte an den Staat abgeführt werden musste.

Oder sehe ich das falsch und es wird beim Besuch erst abgerechnet???

Ex-Mitglied ist offline Ex-Mitglied  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden
11.4.2015 - 9:25 Uhr
31 Posts
Saunauntensitzer Ranking


Hallo Heike,

ich sehe das so: Steuern sind mit Fälligkeit der Rechnung fällig. Demnach hast Du sie bezahlt und brauchst keinen Cent mehr zu entrichten.

Die Einrichtung und auch der Staat haben damit im Vorhinein das Geld erhalten und haben dadurch auch noch einen Zinsvorteil. Dass der nun wieder schlecht ausfällt, ist nicht Deine Schuld. Es ist nur rechtens, wenn auch der kleine Mann (in Deinem Fall Frau - Größe mag ich nicht einzuschätzen ) einmal einen Vorteil hat - auch wenn der nicht der Rede wert ist.

LG Thomas

Griller76 ist offline Griller76  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden Stamm Sauna
11.4.2015 - 11:00 Uhr
1514 Posts
Saunaspezialist Ranking


Hallo Heike,

ich sehe das genauso wie Thomas. Sobald Du die Gutscheine gekauft hattest wurde der Betrag ja dem Betriebsvermögen des Saunenbetreibers gutgeschrieben und er führte die vorgesehenen Steuern ab. Nun kann er nicht damit kommen, dass Du 12% Steuern nachzahlen sollst, denn die Leistung hast Du ja schon längst bezahlt und ein Neukauf findet durch betreten der Sauna ja nicht statt, sondern nur eine Inanspruchnahme der bereits beglichenen Leistung.
Solltest Du echt viele Karten davon haben, so wäre eine richterliche Entscheidung dazu sicherlich interessant und wichtig, damit nicht noch andere Saunenbetreiber auf die gleiche Idee kommen.

freundliche Grüße und einen streßfreien Saunatag wünscht Dir

Alexander
Wer die Sauna liebt, wirds auch in der Hölle schön finden =

Ex-Mitglied ist offline Ex-Mitglied  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden
11.4.2015 - 11:15 Uhr
31 Posts
Saunauntensitzer Ranking


Wieso richterliche Entscheidung?
Alles ist o. k. Wieso die Pferde scheu machen? Wieso die Gerichte bemühen, wo alles klar ist?

finsterbusch ist offline finsterbusch  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden
11.4.2015 - 11:17 Uhr
1380 Posts
Saunavielwisser Ranking


nachzahlen geht gar nicht! das geld ist abgerechnet und die steuer abgeführt.
bei gutscheinen ist die leistung mit dem verkauf erbracht.
was geklärt werden muß ist die gültigkeitsdauer der gutscheine.
da wäre zu prüfen, ob der betreiber (falls unbefristet ausgestellt) jetzt diese auf den 1.7.15 begrenzen kann.
Mitglied Frank Finsterbusch ist leider im Juli 2021 verstorben

Ex-Mitglied ist offline Ex-Mitglied  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden
11.4.2015 - 11:33 Uhr
31 Posts
Saunauntensitzer Ranking


Die Dauer kann er auch nicht weiter einschränken. Es lag ein Verkauf zu den gegebenen Konditionen vor. Diese sind durch den Betreiber einzuhalten. Das ist ein Vertrag.

finsterbusch ist offline finsterbusch  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden
11.4.2015 - 11:50 Uhr
1380 Posts
Saunavielwisser Ranking


ja eigentlich hast du recht, wenn irgendwo in den vertragsbestimmungen steht, daß "die z.zt. gültige mwst." zugrunde liegt und evtl. änderungen später..., dann könnte evtl....
Mitglied Frank Finsterbusch ist leider im Juli 2021 verstorben

Ex-Mitglied ist offline Ex-Mitglied  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden
11.4.2015 - 11:53 Uhr
31 Posts
Saunauntensitzer Ranking


Nix da, muss nicht extra stehen. Wir müssen nicht selber noch mehr Kauderwelsch zur Gestzgebung dazu machen. Die Bedingungen von Vertragsabschluss (Kauf) gelten.

tom ist offline tom  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden Stamm Sauna
11.4.2015 - 18:49 Uhr
1751 Posts
Saunaspezialist Ranking


Kommt wohl auch auf die Art des Gutscheines an.....
Ist es ein WERT - Gutschein über xx,xx EUR dann wird der Wert abgerechnet und bei einer Preiserhöhung des Eintritts entsteht eine Differenz die nachgefordert werden kann.

In der Birkensauna kann man als Gutscheine 11er oder auch 33er Karten kaufen. Das sind immer Tageskarteneintritte. Sie gelten also auch dann noch, wenn sich der Tageskartenpreis zwischenzeitlich erhöht hat, weil es volle Einritte waren die schon abgerechnet sind.

Bei den Gutscheinen in den Saunaführern kann ebenfalls nachgefordert werden, weil dort der WERT bei Abschluss des Buches festgelegt wurde. Erhöht sich der Preis der Anlage stimmt er nicht mehr mit dem aufgedruckten Wert des Gutscheines überein und der Gast wird zur NACH - Kasse gebeten.

Einige Anlagen geben auch GELDWERT Karten mit prozentualen Vorteilen.
Doch auch hier wird dann bei einer Erhöhung des Eintrittspreises, einfach "mehr" abgebucht von der Geldwertkarte....


Jeder Gutschein / Geldwertkarte etc. hat also seine eigenen Regeln was Preiserhöhungen angeht, je nachdem wie es formuliert ist.
Aber wer liest schon was da so alles auf dem Gutschein / Karte steht...


Also steht auf dem Gutschein: EINE TAGESKARTEN EINTRITT oder
steht dort der Wert in EUR für einen Eintritt....

Viel Erfolg.




Liebe Grüsse aus Hagen
-= tom =-
(admin)


tom ist offline tom  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden Stamm Sauna
11.4.2015 - 19:10 Uhr
1751 Posts
Saunaspezialist Ranking


Zitat von Heike:

in meiner Stammsauna sind sie jetzt auf die glorreiche Idee gekommen, bei bereits gekauften 10er, 50er u. 100er-Karten ab Juli die 12% mehr nachzuverlangen.
Dies ist in meinen Augen unseriös, da die Steuer bereits bei Kauf der jeweiligen Karte an den Staat abgeführt werden musste.
Oder sehe ich das falsch und es wird beim Besuch erst abgerechnet???


Also mit einer 10er Karte hast Du einen Vertrag abgeschlossen, 10 volle Eintritte zu bekommen und zu bezahlen und für diesen Vorteil hast Du einen Preisnachlass bekommen. Und dann sollte dort eine Gültigkeitsdauer stehen, falls nicht wird mit Sicherheit eine gesetzliche Frist für Gutscheine gelten. (Mindestens 1 Jahr)

Ich denke das ist ein klarer Vertragsbruch der Anlage und ein netter Versuch,
mehr Geld zu verdienen.

Meistens ist es ja so, dass die Leute lieber den Ärger (in Form von ein paar Euronen) schlucken als dagegen vorzugehen.

Liebe Grüsse aus Hagen
-= tom =-
(admin)


Ex-Mitglied ist offline Ex-Mitglied  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden
11.4.2015 - 20:32 Uhr
1389 Posts
Saunavielwisser Ranking


Hallo,

da wird das ja mit den Gutscheinen - auch in dem jeweiligen Saunaführer - noch richtig interessant.
Evtl. soll man da auch noch nachzahlen, was ja nicht sein kann.

Da lassen wir uns mal überraschen, wie das dann so wird.

Grüße

Heike ist offline Heike  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden Stamm Sauna
11.4.2015 - 20:56 Uhr
1014 Posts
Saunavielwisserin Ranking


Zitat von tom:



Also mit einer 10er Karte hast Du einen Vertrag abgeschlossen, 10 volle Eintritte zu bekommen und zu bezahlen und für diesen Vorteil hast Du einen Preisnachlass bekommen. Und dann sollte dort eine Gültigkeitsdauer stehen, falls nicht wird mit Sicherheit eine gesetzliche Frist für Gutscheine gelten. (Mindestens 1 Jahr)


Ich denke das ist ein klarer Vertragsbruch der Anlage und ein netter Versuch,

mehr Geld zu verdienen.


Meistens ist es ja so, dass die Leute lieber den Ärger (in Form von ein paar Euronen) schlucken als dagegen vorzugehen.



hmm, eigentlich gilt so eine karte wohl für ein jahr - wobei diese fristensetzung wohl inzwischen auch nicht mehr rechtmäßig ist. nichtsdestotrotz ist die mehrwertsteuer ja trotzdem (hoffentlich) bereits abgeführt.

Griller76 ist offline Griller76  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden Stamm Sauna
12.4.2015 - 13:00 Uhr
1514 Posts
Saunaspezialist Ranking


Zitat von Tho_mas:
Wieso richterliche Entscheidung?

Alles ist o. k. Wieso die Pferde scheu machen? Wieso die Gerichte bemühen, wo alles klar ist?
Da die Angestellten in dieser Sache keinen Entscheidungsspielraum haben werden. Im dümmsten Fall kommst Du dann ohne Nachzahlung einfach nicht rein und der erfreute Saunatag ist für´n Lokus.

Und ein Ablaufdatum eines Gutscheines ist gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht mehr zulässig. Vergleiche hierzu z.B. Urteil des Landgerichts München (LG München, Az. 702109/95)
Wer die Sauna liebt, wirds auch in der Hölle schön finden =

finsterbusch ist offline finsterbusch  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden
11.7.2015 - 11:54 Uhr
1380 Posts
Saunavielwisser Ranking


die steuererhöhung hat auch auswirkungen auf die schwimmbäder

..und damit das genau definiert werden kann, wurde in nachtsitzungen und krisenstäben von den beamten im bundesfinanzministerium das problem gelöst!

die lösung: die mehrwertsteuer steht in abhängigkeit von der wasserhöhe!
deutschland ich bin stolz!

Der BFH hat mit Urteil vom 28. August 2014 (a. a. O.) u. a. entschieden, dass der nationale Begriff „Schwimmbad“ richtlinienkonform im Sinne einer Sportanlage auszulegen ist.


Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 01. Oktober 2010 (BStBl I S. 846), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom xx.xxx 2015 IV D XX – S7XXX/XX/10XXX (2015/XXXX), BStBl S. XXX, geändert worden ist, in Abschnitt 12.11 der Absatz 1 wie folgt geändert:



1. Nach Satz 1 werden folgende neue Sätze 2 bis 4 eingefügt:

„2 Ein Schwimmbad im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG muss dazu bestimmt und geeignet sein, eine Gelegenheit zum Schwimmen zu bieten. 3 Dies setzt voraus, dass insbesondere die Wassertiefe und die Größe des Beckens das Schwimmen oder andere sportliche Betätigungen ermöglichen (vgl. BFH-Urteil vom 28.08.2014, V R 24/13, BStBl 2015 II S. 194). 4 Die sportliche Betätigung muss nicht auf einem bestimmten Niveau oder in einer bestimmten Art und Weise, etwa regelmäßig oder organisiert oder im Hinblick auf die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, ausgeübt werden:“

Mitglied Frank Finsterbusch ist leider im Juli 2021 verstorben

saunagarten ist offline saunagarten  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
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11.7.2015 - 15:41 Uhr
83 Posts
Saunaobensitzer Ranking



Lasst uns doch an dieser Stelle eine Lanze brechen für die eigene Heimsauna,
egal ob draussen oder drinnen, elektrisch oder mit Holz

Dort gibt's weder eine MWSt und erst recht keine Erhöhung !!

Lediglich eine Vergnügungssteuer fällt an, doch die wird zeitgleich mit jedem Aufguss zurück erstattet

Wie man sich bettet, so schwitzt man.

Alles Gute vom

saunagarten




Griller76 ist offline Griller76  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden Stamm Sauna
11.7.2015 - 15:58 Uhr
1514 Posts
Saunaspezialist Ranking


Stimmt, in diesem Sinne ist die Heimsauna unschlagbar.
Jedoch, wenn man eine größere Gemeinschaft möchte, oder gerne mal ein Schwätzchen hält, dann ist man in einer Saunaanlage besser aufgehoben.
Wer die Sauna liebt, wirds auch in der Hölle schön finden =

Ex-Mitglied ist offline Ex-Mitglied  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
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24.7.2015 - 22:09 Uhr
212 Posts
Dr.Sauna Ranking


Jetzt habe ich diesen Thread auch endlich gefunden. Da nicht alle Saunaanlagen breits zum 1.7. die Preise erhöht haben, lohnt es sich immer noch, nach diesen Nachzüglern zu suchen und am besten, wenn angeboten, dort auch noch Mehrfachgutscheine zu kaufen. z.B. Gut Sternholz in Hamm 6x Feierabendtarif ab 18 Uhr für 108€ (ist eigentlich eher eine exclusive Anlage mit niveauvollem Publikum).

Nach meiner unmaßgeblichen Meinung dürften auch die Inhaber von Rabattkarten (also z.B. 30% auf den normalen Eintrittspreis) nicht mit den erhöhten Preisen belastet werden, denn die Märchensteuer wurde ja bereits beim Kauf der Karte zum damals gültigen Satz abgeführt. Aber diesen Zusatzertrag werden sich die Betreiber der Anlagen nicht entgehen lassen. Was Heike's Sauna da angekündigt hat (ist es jetzt wirklich so?) grenzt für mich aber schon an Betrug.

finsterbusch ist offline finsterbusch  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden
15.12.2015 - 8:33 Uhr
1380 Posts
Saunavielwisser Ranking


auswüchse des regelwahns:
http://biztravel.fvw.de/reisekosten-hotel-muss-sauna-getrennt-ausweisen/393/151066/4070
Mitglied Frank Finsterbusch ist leider im Juli 2021 verstorben

Gustav ist offline Gustav  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden
15.12.2015 - 20:12 Uhr
786 Posts
Saunaobermeister Ranking


Schoen geschrieben:'die geschaeftliche Notwendigkeit des Saunagangs bei den Managern darlegen und dabei erneut
ins Schwitzen geraten'.

Griller76 ist offline Griller76  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden Stamm Sauna
17.12.2015 - 9:18 Uhr
1514 Posts
Saunaspezialist Ranking


Ich sehe es schon vor meinen Augen, wie in der Sendung "Achtung Kontrolle", der Zoll gnadenlos in der Sauna kontrolliert und Steuersünder jagt....
Wer die Sauna liebt, wirds auch in der Hölle schön finden =

finsterbusch ist offline finsterbusch  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden
17.12.2015 - 9:29 Uhr
1380 Posts
Saunavielwisser Ranking


da wirst du noch etwas warten müssen,
die flüchtlingskrise ist dem zoll dazwischen gekommen.
viele ehemalige zöllner waren ganz happy, als sie nun schwarzarbeit und anderes kontrollieren durften,
nun stehen viele wieder an der grenze...
Mitglied Frank Finsterbusch ist leider im Juli 2021 verstorben

Ex-Mitglied ist offline Ex-Mitglied  Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
Saunafan private Nachricht senden
19.12.2015 - 15:44 Uhr
1389 Posts
Saunavielwisser Ranking


Hallo,

Zum Jahresende schließt in der Kreisstadt nun die erste Privatsauna.

Als Grund wird die Steuererhöhung in Verbindung mit massiven Besucherrückgang genannt.
Allerdings muß man auch dazu sagen, dass die Sauna auch nicht mehr den allgemeinen Anforderungen entspricht.

Es wird wohl nicht die einzige sein die geschlossen werden wird.

Grüße

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