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finsterbusch  Re: Petition an den dt. Bundestag - holzbeheizter Saunaofen Zitat
8.10.2011 - 15:55 Uhr
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Neues von der Holzofenfront – Bericht zum Bearbeitungsstand meiner Petition:
Die Petition ist mittlerweile in der parlamentarischen Prüfung, dass heißt sie ist allen Mitgliedern des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zugänglich. Sicher bedingt durch die Sommerpause dauert dieser Prozeß länger.
Ich hatte mich bemüht, die Stellungnahme des Bundesumweltministeriums zur Petition zu erhalten. Aus meiner Sicht ist dies ja eine wichtige Grundlage für die Entscheidung der Abgeordneten, denn Sie können sich ja nicht zu jeder Petition in fachspezifische Dinge einarbeiten.
Meine Bitte wurde zunächst abgelehnt. Es sei nicht üblich „im laufenden parlamentarischen Verfahren eingeholte Stellungnahmen vor Abschluß des Verfahrens zu übersenden“.
Erst nach mehreren Briefen und Telefonaten erreichte ich mit solchen Argumenten, wie „unser Bundespräsident fordert doch alle auf mehr Demokratie zu wagen, das muss doch erst Recht für den Petitionsausschuss gelten“, dass mir die Stellungnahme anonymisiert übergeben wurde. Anonym heißt in diesem Fall, dass ich nicht sagen kann/weiß, wer der Verfasser/Unterzeichner der Stellungnahme des BMU ist – es kann also sowohl der Minister als auch der Bezieher der untersten Besoldungsgruppe sein.
Zum Inhalt:
Die Stellungnahme beschreibt den gegenwärtigen Zustand und zeigt keinerlei Alternativen auf. Saunaöfen fallen nach jetzigem Stand unter Einzelraumfeuerungsanlagen und unterliegen der 1.BImSchV. Saunaöfen sind keine Badeöfen, weil sie nicht dazu bestimmt sind Warmwasser in Badeöfen zu erzeugen. Deshalb gelten diese Ausnahmen für holzbeheizte Saunaöfen nicht. Der Bund und die Länder (nach Beratung) sehen keine generelle Ausnahmemöglichkeit – welches einem de-facto-Verbot für den Einsatz holzbeheizter Saunaöfen gleichkommt. Im letzten Satz wird jedoch auf die Möglichkeit der Einzelfallprüfung durch Antrag des Betreibers bei Behörde hingewiesen. Andererseits erkennt des BMU indirekt an, dass ein Handlungsbedarf besteht, da so wörtlich „während des Gesetzgebungsverfahrens der 1.BImSchV …für Saunaöfen keine Sonderregelungen eingefordert wurden“.
Ich werde mich also nochmals an den Petitionsausschuss wenden, denn das BMU beschreibt ja bloß den gegenwärtigen Zustand (so wie er eben im Gesetz steht) und unterbreitet keine Lösungsvorschläge.
Ich kann mich einfach nicht damit abfinden, dass eine demokratische Mitwirkung der Bürger an der Gesetzgebung wirklich so aussieht und das wir uns mit Gesetzen „abfinden“ müssen, die Bürger zu Bittstellern machen. Ich wünsche mir einen Gesetzgeber der Gesetze erlässt, die eine erforderliche Normierung eines Sachverhaltes und aller relevanten Vorgänge rechtssicher und klar für alle Beteiligten regeln.
Alle weiteren Infos dazu stehen auf:
www.sauna-pool.de/holzbeheizter-saunaofen.php
www.blockhaus-sauna24.de/holzbeheizte-saunaoefen.php


Mitglied Frank Finsterbusch ist leider im Juli 2021 verstorben