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finsterbusch  Re: Kehrpflicht bei holzbeheiztem Saunaofen Zitat
2.5.2015 - 13:53 Uhr
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ja man ist da dem sogenannten "beauftragten bezirksschornsteinfegermeister" mehr oder weniger ausgeliefert. er legt das in der feuerstättenschau fest. im vergleich zu kaminöfen (häufigkeit) ist der saunaofen gelegentlich genutzt, ...aber...er kann es anders sehen
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