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Forum > Rund um das Thema Sauna > SAUNA: Fragen und Antworten zu Saunen Saunaanlagen Wellnessanlagen und Thermen > Cube fx Gartensauna | ||||||
Vorstellung und Fragen zu neuen oder alten Sauna Anlagen in Deutschland Niederlande Schweiz und Österreich | ||||||
In diesem Board befinden sich 186 Themen. Die Beiträge bleiben immer erhalten. Es wird moderiert von tom, Hubert. |
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![]() ![]() 30.4.2021 - 10:26 Uhr 1380 Posts Saunavielwisser ![]() |
nur 16 wochen - sei froh!! gute dt. hersteller sind mind 6 monate ausgebucht Mitglied Frank Finsterbusch ist leider im Juli 2021 verstorben |
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![]() ![]() 30.4.2021 - 11:10 Uhr 1434 Posts Saunavielwisser ![]() |
Zitat von Wolfgang 68:
Fliegender Bau Das wird schwierig, denn "gleicher Ort" heisst im Zweifelfall "auf dem gleichen Grundstück". ![]() Die Alternative wäre ja, dass Du Dir einen Fahrzeug-Anhänger beschaffst ( Achtung.. PKW-Führerscheinklasse B könnte nicht ausreichen zum Bewegen ), auf dem Du die Sauna montierst.... da Du das gute Teil ja auf einem Ex-Parkplatz installieren möchtest, würde das sogar Sinn machen... andererseits ist das Abstellen von z.B. auch Campingwagen auf Privatgelände nicht frei von behördlichen Einschränkungen... lies mal Wohnwagen abstellen im Garten erlaubt? Zitat:
Bei so einem "Bundesfeuerzeug" wie einer Sauna... ![]() Der Artikel ist deutlich negativer: Parkplätze für Wohnwagengespanne und Wohnmobile - So parkst du dein Fahrzeug richtig Zitat:
Gartenlaube ohne Sauna ist ja quasi "Wochenendhaus" ![]() Zitat von Wolfgang 68:
Das klingt gut, so stell ich mir das als Elektroningenieur auch vor. Das ist auch erstmal wohl wetterfest. ABER: Nicht unter Last ( Saunaofen ist "an" ) den Stecker ziehen !!!!!! Aus Bielefeld/NRW. Hallenbad- und Freibadbesuch, Saunieren, zumindest teilweise Anfahrt mit dem Fahrrad - am besten alles zusammen, als Tagesurlaub ![]() |
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![]() ![]() 30.4.2021 - 14:02 Uhr 1380 Posts Saunavielwisser ![]() |
in jedem bundesland gelten andere bauverordnungen. allen ist jedoch immer die regelung für genehmigungsfrei - container (z.b. baustelleneinrichtungen 3 monate... usw.) enthalten...natürlich, wenn dir ein beamter oder nachbar die "nicht im sinne der verordnung" liegende nutzung nachweist, dann mußt du den container anheben und räumlich verlegen. ärgere nicht deinen nachbarn - grundstücksgrenze- abstand...wenn der dann fotos macht...in kleinen gemeinden und freundlichen nachbarn kann man auch auch mal das bauamt mit augenzwinckern befragen..einmal in 30 jahren hatten meine kunden so ein problem... Mitglied Frank Finsterbusch ist leider im Juli 2021 verstorben |
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